HONORAR


Sie haben von Beginn an volle Transparenz bei den Kosten, da wir gemeinsam den Honoraransatz (Stundensatz oder tarifmäßiges Honorar) gleich zu Beginn unserer Zusammenarbeit festlegen werden.

Folgende Alternativen stehen zur Verfügung:

1. Stundensatzhonorar - Pauschalierung

Das Honorar wird nach geleisteten Stunden (kleinste Zeiteinheit 10 Minuten) abgerechnet. Üblicherweise deckle ich das Honorar, damit Sie keine Kostenüberraschung erleben.

2. Tarifmäßiges Honorar

Basis dafür sind das Rechtsanwaltstarifgesetz, die Allgemeinen Honorar-Kriterien oder das Notariatstarifgesetz. Das Rechtsanwaltstarifgesetz gilt für rechtsanwaltliche Leistungen in Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren, aber auch wenn eine Vereinbarung zwischen Ihnen und mir fehlt.
Im Übrigen gelten die Auftragsbedingungen gemäß der Empfehlung der Rechtsanwaltskammer Wien. Sie finden diese hier.