KOSMETIKRECHT


Im Bereich der kosmetischen Mittel gab es aufgrund der EU Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 einen kompletten Umbruch in der österreichischen Rechtslandschaft. So wurden sämtliche die Kennzeichnung von kosmetischen Mittel betreffenden Regelungen durch die Kosmetikverordnung abgelöst - zuletzt sogar die zentrale Werbebestimmung des § 18 Lebensmittelsicherheitsverbraucherschutzgesetz ("LMSVG").

Ich berate Sie unter anderem bei folgenden Fragen:

Darf ich meine Produkte mit Aussagen wie "medizinische Pflege" bzw "medizinische Hautpflege " u.ä. bewerben?

Darf ich bei meinen Kosmetika Aussagen tätigen wie z.B. gegen Neurodermitis, Akne, Psoriasis, oder Altersflecken, "antibakteriell und antimikrobiell"? Was muss ich tun, damit ich diese Indikationen nennen darf?

Gibt es bestimmte Farbstoffe bzw. sonstige Stoffe, die nicht in Kosmetika enthalten sein dürfen?