ARZNEIMITTELWERBUNG


Sie sind ein Unternehmen im pharmazeutischen Bereich und suchen nach schneller rechtlicher Prüfung ihrer Werbung, Kommunikation, Information und PR für Arzneimittel-, Kosmetik bzw. Nahrungsergänzungsmittel im Online Bereich (Website/Homepage) oder mittels klassischer Werbemittel (Broschüren, Folder, Magazine, Abrissblöcke, Plakate, Inserate,
TV/Radio, Geschenke).

Folgenden Rechtsgrundlagen sind für jede unternehmerische Entscheidung in diesem Bereich relevant und zu überprüfen: Arzneimittelgesetz, UWG, Pharmig VHC, Berufsordnung Apotheker, Health Claims Verordnung, EU-Kosmetikverordnung.

Ich biete Ihnen und Ihrem Unternehmen in diesen juristischen Fragen rechtliche Prüfung in Bezug beispielsweise auf:
• Gutscheinwerbung, Couponing
• Website in Bezug auf Arzneimittelaussagen
• Werbefolder, Broschüren, Handzettel, Abrissblöcke
• Laienwerbung
• Patientenbroschüren ("Awarness" Kampagne)
• Abgrenzung Arzneimittel versus Nahrungsergänzungsmittel
• Präsentationsarzneimittel
• Gimmicks
• Zugaben, Werbegeschenke
• Naturallrabatte, Geldrabatte
• Werbehilfsmittel
• Kennzeichnung / Mock-up
• Gebrauchsinformation - Fachkurzinformation (SPC)
• Fachwerbung, Geschenke
• Testaktionen, Anwendungsbeobachtungen

Mein Spezialangebot: Ich komme zu Ihnen: Inhouse Workshops, Seminare, etc. zu Arzneimittelwerbung